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   LSG Saarland, 26.06.1997 - L 4/1 Kn 2/95   

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LSG Saarland, 26.06.1997 - L 4/1 Kn 2/95 (https://dejure.org/1997,25205)
LSG Saarland, Entscheidung vom 26.06.1997 - L 4/1 Kn 2/95 (https://dejure.org/1997,25205)
LSG Saarland, Entscheidung vom 26. Juni 1997 - L 4/1 Kn 2/95 (https://dejure.org/1997,25205)
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  • BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95

    Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung,

    Auszug aus LSG Saarland, 26.06.1997 - L 4/1 Kn 2/95
    Nach dem Urteil des BSG vom 23.08.1995 - Az. 3 RK 7/95 - wird auch die Möglichkeit, sich jederzeit die begehrte Information zu verschaffen, vom Informationsbedürfnis erfaßt.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 23.08.1995 - Az.: 3 RK 7/95) ist bei einem durchschnittlichen Bedürfnis und einer zu erwartenden Nutzungsdauer von 5 Stunden pro Woche ein Aufwand von 4.000 bis 5.000 DM gerechtfertigt.

  • BSG, 25.01.1995 - 1 RK 63/93

    Hilfsmitteleigenschaft eines Krankenbettes

    Auszug aus LSG Saarland, 26.06.1997 - L 4/1 Kn 2/95
    Dabei ist ausreichend, wenn dem Mittel Ersatz- oder Ergänzungsfunktion zukommt ( BSG vom 10.05.1995 - Az.: 1 RK 18/94 -); auch ein Ausgleich in Teilbereichen reicht aus ( BSG vom 25.01.1995 - Az. R/1 RK 63/93).
  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 30/94

    Schreibtelefon als notwendiges Hilfsmittel in der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Saarland, 26.06.1997 - L 4/1 Kn 2/95
    Dabei kommt es maßgeblich auf die im Einzelfall zu erwartenden Gebrauchsvorteile an ( BSG vom 25.10.1995 - Az.: 3 RK 30/94 -).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 39/94

    Telefaxgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Saarland, 26.06.1997 - L 4/1 Kn 2/95
    Bei Hilfsmitteln, die nicht unmittelbar an der Behinderung, sondern ihren Folgen ansetzen, wird dabei zur Abgrenzung zu den Eingliederungshilfen nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 g SGB 1 gefordert, daß das Hilfsmittel der alltäglichen Lebensbetätigung im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse eines Menschen dienen muß, um der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung zu unterfallen ( BSG vom 17.01.1996 - Az.: 3 RK 39/94 mwN -).
  • BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94

    Antiallergene Kissen- und Matratzenbezüge als Heilmittel

    Auszug aus LSG Saarland, 26.06.1997 - L 4/1 Kn 2/95
    Dabei ist ausreichend, wenn dem Mittel Ersatz- oder Ergänzungsfunktion zukommt ( BSG vom 10.05.1995 - Az.: 1 RK 18/94 -); auch ein Ausgleich in Teilbereichen reicht aus ( BSG vom 25.01.1995 - Az. R/1 RK 63/93).
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